Wie Die Presse am 18.01.2022 in einem Gastbeitrag von Priv.-Doz. DDr. Christian F. Schneider (bpv Hügel Rechtsanwälte) berichtet, stehen dem behördlichen Entsperren von Handys nicht nur die Strafprozessordnung und das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung entgegen, sondern auch ein Urteil des EuGH.
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- https://www.diepresse.com/6086308/europarecht-begrenzt-zugriff-auf-handydaten, diepresse.com, 18.01.2022
Liebes Team, könnt ihr uns bitte erklären was diese Tatsache „Zugriff auf Handydaten/Europarcht“ für Konsequenzen für die Causa Thomas Schmid/Kurz/VP hat?
https://www.eu-infothek.com/zugriff-auf-handydaten-widerspricht-europarecht/